'Vor der Reise werde ich nicht krank. Ich fahre auf jeden Fall...' - das ist leicht gesagt. Aber wissen können Sie das nie.
Wie schnell wird eines der Kinder, ein weiterer Angehöriger oder ein Mitreisender unerwartet krank. Dann muss die Reise leider oft storniert werden - mit nicht unerheblichen finanziellen Folgen!
Wussten Sie zum Beispiel, dass Reiserücktritt der häufigste Schadensgrund ist?
Diesen Ärger können Sie sich sparen, denn wer schon auf den wohlverdienten Urlaub verzichten muss, sollte sich nicht auch noch über finanzielle Verluste ärgern. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung gilt sogar bei Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die nicht mitfahren! Damit Sie sich beruhigt auf Ihren Urlaub freuen können.
Bei einem Reiserücktritt verbleibt die Anzahlung grundsäzlich beim Vermittler
Bei einem Reiserücktritt binnen weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn wird der bereits gezahlte Betrag nicht erstattet!
Keine Haftung für Unfälle/Schäden: - Die Agentur haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die auf dem Grundstück
oder in der Umgebung entstehen, einschließlich innerhalb und außerhalb des Hauses,
des Pools, des Grundstücks oder der Gemeinschaftsbereiche.
Technische/elektrische Störungen: - Falls technische oder elektrische Geräte ausfallen, müssen Sie dies unverzüglich melden.
Die Agentur oder der Hauseigentümer werden das Problem so schnell wie möglich beheben,
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Wasser-/Stromausfälle: - Bei Wasser- oder Stromausfällen, die von den örtlichen Gemeinden verursacht werden,
haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung von der Agentur.
Baulärm: - An der Costa Blanca können das ganze Jahr über Bauarbeiten stattfinden,
für die Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung haben.